Das Landvolk Niedersachsen Kreisverband Bremervörde-Zeven e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung für Landwirte aus der Umgebung. Zu unseren Mitgliedern gehören Haupt- und Nebenerwerbslandwirte, Pächter und Verpächter. Die Rechtsabteilung berät und vertritt die Mitglieder des Kreisverbandes im Bereich des Agrarrechts, insbesondere im landwirtschaftlichen Erbrecht und zur Unternehmensnachfolge, wobei der Schwerpunkt in der außergerichtlichen Beratung liegt. Weiterhin werden wir vertragsgestaltend im Aufgabenkreis der erneuerbaren Energien tätig, sowie im Gesellschafts- und Familienrecht. Unsere Abteilung arbeitet papierlos mit der Software DateV Anwalt.
Zur Verstärkung unseres Teams in der Rechtsabteilung suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine*n
Rechtsanwaltsfachangestellte * n (m/w/d)
oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte*n (m/w/d)
sowie
eine*n
(Syndikus-) Rechtsanwalt/ (Syndikus-) Rechtsanwältin (m/w/d) oder eine/einen Juristin/Juristen (m/w/d).
Wir suchen in Teil- und Vollzeit oder im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, ganz gleich, ob Berufsanfänger*in, Fachmann/frau oder Wiedereinsteiger*in.
Wir bieten eine wettbewerbsfähige Vergütung, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten, ein modernes Arbeitsumfeld, eine umfassende Einarbeitung, außerdem übergesetzlichem Urlaub und die Möglichkeit von Homeoffice-Tätigkeit.
Bewerbungsunterlagen bitte per E-Mail an Syndikusrechtsanwältin Antje Smidt per E-Mail unter smidt@ra-lvbz.de.
In Ungarn wurden gerade vier Fälle von MKS bestätigt. Weitere Ausbrüche gab es in Milchviehbetrieben in der Slowakei. Aufgrund dieses aktuellen Seuchengeschehens und der damit verbundenen potenziellen Einschleppung oder Verbreitung des MKS-Virus in Deutschland, hat der DBV gemeinsam mit den befreundeten Verbänden ein neues Informationsblatt erstellt.
Dieses richtet sich insbesondere an ausländische Saisonarbeitskräfte und informiert in sieben verschiedenen Sprachen über die potenzielle Einschleppung von Viren durch mitgebrachte und unachtsam entsorgte Lebensmittel sowie kontaminierte Kleidung und Ausrüstung.
Dadurch soll das Bewusstsein für das Risiko der Verbreitung von Tierseuchen, insbesondere der Maul- und Klauenseuche und Afrikanischer Schweinepest, geschärft werden. Gleichzeitig appelliert der DBV an die Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen und präventiven Maßnahmen. Der Flyer steht hier zum Download bereit.
Die Antragszeit hat begonnen. Mitglieder, die noch keinen Antragstermin haben, sollten nun noch dringend einen Termin mit unserem Agrarteam vereinbaren!
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat zudem darüber informiert, dass die Unternehmensnummer der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft dieses Jahr zwingend im Antrag auf Agrarförderung angegeben werden muss.
Diese Nummer finden Mitglieder auf den BG-Bescheiden 2023 bzw. 2024. Diese wurden in diesen Jahren jeweils im Juli von der SVLFG verschickt.
Die Unternehmensnummer hat die Unternehmens-ID ersetzt und ist daher erstmalig auf dem BG-Bescheid aus Juli 2023 zu finden.
Ohne die Unternehmensnummer kann der Antrag nicht abgeschlossen werden.
Um unseren Mitgliedern den Überblick über die einzuhaltenen Fristen zu vereinfachen, haben wir ein Pdf-Dokument zum Download erstellt. Hier sind alle wichtigen Fristen im Überblick zusammengefasst.