Die Niedersächsische Tierseuchenkasse fordert alle rinderhaltenden Betriebe auf, sich mit ihren Hoftierärzten in Verbindung zu setzen, um einen Biosicherheitsmanagementplan nach dem Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für rinderhaltende Betriebe zu erstellen.
Durch Biosicherheitsmaßnahmen wird der eigene Rinderbestand vor dem Eintrag von Tierseuchen deutlich besser geschützt.
Seit 2021 existiert ein neues Tiergesundheitsrecht der EU, das nicht nur fordert, dass der Tierbestand mit wirksamen Biosicherheitsmaßnahmen geschützt wird, sondern das auch Managementmaßnahmen beschrieben werden müssen.
Die EU finanziert erhebliche Teile der Tierseuchenbekämpfung mit und möchte daher, Seucheneinträge und -verbreitungen verhindern.
Da auch das Land Niedersachsen neben der Tierseuchenklasse einen erheblichen Teil der Kosten der Bekämpfung trägt, hat der Vorstand der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Folgendes beschlossen:
Wer noch keinen Biosicherheitsmanagementplan hat, sollte sich daher dringend mit seinem Hoftierarzt bzw. Hoftierärztin in Verbindung setzen, um diesen nach dem Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für rinderhaltende Betriebe zu erstellen.
Für die Biosicherheitsberatungen entstehen den Landwirten keine Kosten, sofern die beratenden Tierärzte und Tierärztinnen eine Beihilfe bei der Nds- Tierseuchenkasse beantragen und die Melde-und Beitragspflicht eingehalten wurde. Ferne kann eine Beihilfegewährung nur erfolgen, wenn die Tierärztin bzw. der Tierarzt an einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahem teilgenommen hat und das Niedersächsische Biosicherheitskonzept zu Erstellung genutzt wurde.
Sollte der Hoftierarzt/ Hoftierärztin keine solche Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen haben, finden Landwirte eine Liste geschulter Tierärzte und Tierärztinnen auf der Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
(Quelle: Niedersächsische Tierseuchenkasse)
Momentan kommt es leider in unserem Verbandsgebiet wieder vermehrt zu Wolfsübergriffen.
Wer verletzte oder getötete Tiere auf seiner Weide findet, muss unbedingt die LWK-Hotline unter 0511 3665-1500 verständigen.
Diese schicken dann einen Wolfsberater, der den Riss begutachtet und DNA-Proben nimmt.
Nur bei einem amtlich bestätigten Wolfsriss gibt es eine Zahlung von Billigkeitsleistungen.
Der Unterhaltungsverband Nr. 19 Obere Oste hat uns den neuen Gewässerunterhaltung 2025 für die Wasserläufe 2. Ordnung im Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes Obere Oste zukommen lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Zeiträume der Unterhaltungsmaßnahmen witterungsbedingt verschieben können.
In Ungarn wurden gerade vier Fälle von MKS bestätigt. Weitere Ausbrüche gab es in Milchviehbetrieben in der Slowakei. Aufgrund dieses aktuellen Seuchengeschehens und der damit verbundenen potenziellen Einschleppung oder Verbreitung des MKS-Virus in Deutschland, hat der DBV gemeinsam mit den befreundeten Verbänden ein neues Informationsblatt erstellt.
Dieses richtet sich insbesondere an ausländische Saisonarbeitskräfte und informiert in sieben verschiedenen Sprachen über die potenzielle Einschleppung von Viren durch mitgebrachte und unachtsam entsorgte Lebensmittel sowie kontaminierte Kleidung und Ausrüstung.
Dadurch soll das Bewusstsein für das Risiko der Verbreitung von Tierseuchen, insbesondere der Maul- und Klauenseuche und Afrikanischer Schweinepest, geschärft werden. Gleichzeitig appelliert der DBV an die Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen und präventiven Maßnahmen. Der Flyer steht hier zum Download bereit.
Um unseren Mitgliedern den Überblick über die einzuhaltenen Fristen zu vereinfachen, haben wir ein Pdf-Dokument zum Download erstellt. Hier sind alle wichtigen Fristen im Überblick zusammengefasst.