Aktuelles

ANDI-Anträge

Die Antragszeit hat begonnen. Mitglieder, die noch keinen Antragstermin haben, sollten nun noch dringend einen Termin mit unserem Agrarteam vereinbaren!

 

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat zudem darüber informiert, dass die Unternehmensnummer der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft dieses Jahr zwingend im Antrag auf Agrarförderung angegeben werden muss. 

Diese Nummer finden Mitglieder auf den BG-Bescheiden 2023 bzw. 2024. Diese wurden in diesen Jahren jeweils im Juli von der SVLFG verschickt.

 

Die Unternehmensnummer hat die Unternehmens-ID ersetzt und ist daher erstmalig auf dem BG-Bescheid aus Juli 2023 zu finden.

 

Ohne die Unternehmensnummer kann der Antrag nicht abgeschlossen werden.

Einhaltung von Biosicherheitsmaßenahmen

Erstmals seit 1988 ist es in Brandenburg zu einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) gekommen. Bei der Maul- und Klauenseuche handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die rigoros bekämpft wird. Nicht nur das erkrankte Tier, sondern alle Klauentiere auf dem Betrieb müssen getötet werden. Auch Klauentiere in der näheren Umgebung werden vorsorglich getötet. Das liegt vor allem daran, dass diese Viruserkrankung sehr leicht übertragen wird. Die häufigste Übertragungsart ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. Das Virus kann aber auch über den Luftweg verbreitet werden und so gesunde Tiere infizieren Außerdem ist die indirekte Ansteckungsgefahr über kontaminiertes Futter, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen sehr hoch. In Viehtransportern, auf Markplätzen, Verladerampen, sogar in de Profilen von Autoreifen kann das Virus überleben. Alles, was einmal mit einem infizierten Tier in Berührung gekommen ist, kann zur Verschleppung der Seuche beitragen – seien es Personen oder Tiere wie Hunde, Katzen, Geflügel oder Ungeziefer.

Deswegen ist es jetzt wichtig, dass auf den Betrieben die Biosicherheitsvorschriften eingehalten werden.

 

Personal:

  •          Beschränkung von Personenverkehr auf das Notwendigste/ Einwegmaterial für      externes  Personal/ Besucher bereithalten
  •          Einrichtung von Hygieneschleusen
  •          Regelmäßiges Waschen und Desinfizieren von Händen
  •          Betriebskleidung wechseln, wenn man die Stallabteilung wechselt

 

Tiermanagement:

  •         Tägliche Kontrolle des Tierbestands
  •         Gerätschaften in den Stallabteilungen lassen
  •         So wenig Zukauf wie möglich

 

Schadnager- und Fliegenbekämpfung

  •         Ratten und Mäuse können Überträger von Viren und Bakterien sein, deswegen in den Ställen strikte Hygienemaßnahmen einhalten, um den Bestand der Schadnager so gering wie möglich zu halten
  •         Wie bei der Blauzungenkrankheit können Krankheiten auch durch Fluginsekten verbreitet werden. Auch hier empfiehlt es sich soweit es geht, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

 

Erkrankungsanzeichen und Meldepflicht:

Kranke Tiere und Verdachtsfälle müssen sofort dem Veterinäramt gemeldet werden. Außerhalb der Dienstzeiten kann dies über die Rettungsleitstelle erfolgen.

Hohes Fieber, Milchrückgang, Appetitlosigkeit, Apathie und typische Blasenbildung an Maul, Zunge, den Klauen und Zitzen sind Erkrankungsanzeichen bei Rindern. Schweine leiden in erster Linie an Blasenbildungen und Entzündungssymptomen an den Klauen. Bei Ziegen und Schafen verläuft die Maul- und Klauenseuche unauffällig, dennoch können sie das hochansteckende Virus übertragen.

 

Schon jetzt haben erste Länder auf den Ausbruch der MKS in Deutschland reagiert und den Export von Milch- und Fleischwaren beschränkt. Umso wichtiger, dass das Virus so schnell wie möglich eingedämmt wird. 

Wichtige Fristen

Um unseren Mitgliedern den Überblick über die einzuhaltenen Fristen zu vereinfachen, haben wir ein Pdf-Dokument zum Download erstellt. Hier sind alle wichtigen Fristen im Überblick zusammengefasst.

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Wichtige Fristen 2025
250106_Wichtige Fristen 2025.pdf
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