Dorfhelferinnen

Im Mittelpunkt stehen die Menschen

Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. ist eine diakonische Einrichtung mit Sitz in Hannover. Die Beratung der Familien und die Koordination der Einsätze werden von den Einsatzleitungen der Dorfhelferinnen-Stationen vor Ort übernommen.

Wir helfen Familien in Notsituationen. Unsere professionell ausgebildeten Dorfhelferinnen vertreten die haushaltsführende Person, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen den Haushalt nicht führen kann. Für eine begrenzte Zeit von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen übernehmen die Dorfhelferinnen das Familienmanagement. Sie passen sich mit ihren pädagogischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Fähigkeiten flexibel an die Gewohnheiten der jeweiligen Familien an.

Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e. V. übernimmt die Vermittlung der ausgebildeten Dorfhelferinnen. Was ursprünglich als Haushaltshilfe überwiegend für landwirtschaftliche Familien konzipiert war, wird inzwischen auch im städtischen Umfeld und von Ein-Eltern-Familien mehr und mehr benötigt.

 

Wir helfen mit Hand und Herz

 

Wer betreut und versorgt die Kinder, wenn die Mutter ausfällt? 

Wer begleitet sie zum Kindergraten oder zur Schule und wer beaufsichtigt sie bei den Hausaufgaben? Wer kümmert sich um 

den Haushalt?

Wer übernimmt die Alten- und Krankenpflege und die individuelle Betreuung von Haushaltsmitgliedern, die auf Hilfe angewiesen sind? Für all diese Aufgaben stehen Ihnen unsere Dorfhelferinnen zur Seite.

Wir betreuen Ihre Kinder mit allem was dazu gehört:

  • Wickeln, Füttern, Spielen, Trösten
  • Fahrten zum Kindergarten und zur Schule
  • Beaufsichtigung bei den Hausaufgaben
  • Wir führen Ihren Haushalt in gewohnter Weise weiter:
  • Flexible Einstellung auf die Arbeits- und Tagesabläufe
  • Kochen, Backen, Einkaufen
  • Wäsche- und Hausreinigung
  • Bewirtschaftung des Gartens

Wir leisten bei Erforderlichkeit auch Mithilfe im landwirtschaftlichen Betrieb.

 

Wir betreuen und pflegen alte, kranke und behinderte Menschen in Ihrer Familie:

  • Körper- und Grundpflege nach Bedarf und in Absprache mit der Familie
  • Individuelle Nahrungszubereitung
  • Spazierengehen, Vorlesen, Zuhören

Verlässliche Hilfe für Sie

Unsere Dorfhelferinnen haben eine mehrjährige Fachausbildung absolviert, die Säuglingspflege, Kindererziehung, Behindertenbetreung sowie Alten- und Krankenpflege beinhaltet. Sie stellen sich flexibel und verantwortungsbewusst auf die besonderen Arbeits- und Tagesabläufe in Ihrem Haushalt ein. 

Kurzum: Ihre Familie erhält eine professionelle und vertrauensvolle Haushaltshilfe - egal ob und welcher Glaubensgemeinschaft Sie angehören.

Alle Dorfhelferinnen unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Unsere Dorfhelferinnen betreuen Ihre Familie bei folgenden Einsatzgründen:

  • Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall
  • Krankenhausaufenthalt und anschließender ambulanter Weiterbehandlung
  • Schwangerschaft und Entbindung
  • Teilnahme an einer Rehamaßnahme oder Kur
  • Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus oder zur Kur, wenn noch weitere kleine Kinder zu Hause Betreuung benötigen
  • Versorgung von hilfs- oder pflegebedürftigen Angehörigen
  • Tod der haushaltsführenden Person

 Die Arbeitszeiten der Dorfhelferinnen richten sich nach den familiären Erfordernissen bzw. den Bewilligungen der Kostenträger.

Finanzierung

Viele Wege zur Finanzierung

Die Finanzierung des Einsatzes der Dorfhelferin hängt von den Bestimmungen der Sozialversicherungsträger der betroffenen haushaltsführenden Person ab. In besonderen Situationen arbeiten wir auch mit dem Jugend- und Sozialamt zusammen.

Die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger Niedersachsen-Bremen bewilligen den Einsatz einer Dorfhelferin, wenn ganztägig Hilfe erforderlich ist, keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann und:

  • mindestens zwei Kinder unter zwölf Jahren zu versorgen sind oder
  • ein Altenteiler hilfs- oder pflegebedürftig ist oder
  • eine besondere familiäre Situation vorliegt, z. B. Säugling, behinderte Person, lebensbedrohliche Erkrankung eines Haushaltsmitgliedes oder ein besonders großer Haushalt oder
  • mindestens zwei Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebes verpflegt werden oder
  • neben der Haushaltshilfe auch Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich ist.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen bewilligen den Einsatz einer Fachkraft (Dorfhelferin) in der Regel, wenn keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann und:

  • drei Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt zu versorgen sind oder
  • zwei Kinder unter sechs Jahren oder
  • ein Säugling unter neun Monaten oder
  • ein krankes bzw. pflegebedürftiges Kind oder
  • ein behindertes Kind oder
  • eine andere außergewöhnliche Situation in der Familie vorliegt.


Wir sind für Sie da!

 

Die Stationen des Evangelischen Dorfhelferinnenwerkes Niedersachen e. V. sorgen für ein flächendeckendes Angebot in Niedersachsen.

 

Unsere Einsatzleitungen in den Stationen beraten Sie gern detailliert über unsere Arbeit und die Finanzierungsmöglichkeiten vor Beginn eines Einsatzes.